Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 17.10.1994 - 11 T 127/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,21141
LG Karlsruhe, 17.10.1994 - 11 T 127/94 (https://dejure.org/1994,21141)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.10.1994 - 11 T 127/94 (https://dejure.org/1994,21141)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Oktober 1994 - 11 T 127/94 (https://dejure.org/1994,21141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,21141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 28.06.2006 - VII ZB 142/05

    Aufnahme der herauszugebenden Urkunden in den Pfändungs- und

    Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen des Schuldners gehören hierzu sowohl Lohn- oder Gehaltsabrechnungen als auch vorrangige Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie Urkunden über der Pfändung vorgehende Abtretungen dieser Ansprüche (vgl. LG Mühlhausen, JurBüro 2004, 449; LG Verden, JurBüro 2004, 499; LG Kassel, JurBüro 1997, 216; LG Karlsruhe, JurBüro 1995, 382; LG Heidelberg, JurBüro 1995, 383; LG Bielefeld, JurBüro 1995, 384; LG Paderborn, JurBüro 1995, 382; LG Berlin, Rpfleger 1993, 294; MünchKommZPO/Smid, 2. Aufl., § 836 Rdn. 13; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 836 Rdn. 19; Stein/ Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 836 Rdn. 14 m.w.Nachw.; einschränkend für qualifizierte Lohnabrechnungen: Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 836 Rdn. 7; a.A. LG Hildesheim, DGVZ 1994, 156; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., § 836 Rdn. 623 a für vorrangige Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie Lohnabtretungsurkunden).

    b) Die Aufnahme einer Herausgabeanordnung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist nicht davon abhängig, dass der Gläubiger darlegt, dass er an der Herausgabe der über die Forderung vorhandenen Urkunden im Einzelfall ein besonderes Rechtsschutzinteresse hat (vgl. LG Augsburg, JurBüro 1996, 386; LG Berlin, Rpfleger 1993, 294; LG Paderborn, JurBüro 1995, 382; Behr, JurBüro 1994, 327, 328; a. A. LG Mainz, Rpfleger 1994, 309).

    Die Verpflichtung des Schuldners, die über die gepfändete Forderung vorhandenen Urkunden an den Gläubiger herauszugeben, die bei einer Pfändung von Arbeitseinkommen wiederkehrend zu erfüllen ist, dient dazu, dem Gläubiger die Nachprüfung zu ermöglichen, welche Ansprüche ihm aus der Pfändung erwachsen sind und ob der Drittschuldner die gepfändete und zur Einziehung überwiesene Forderung vollständig erfüllt (vgl. LG Paderborn, JurBüro 1995, 382 f.; LG Bielefeld, JurBüro 1995, 384).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht